Als ich meine nebenberufliche Selbstständigkeit gestartet habe, stand unter anderem auch die Frage nach einem Geschäftskonto in meinem Block zur Klärung. Nach meinem Beratungstermin bei der Industrie- und Handelskammer erfuhr ich, dass bei Selbstständigen, anders als bei Gründung einer Kapitalgesellschaft, keine gesetzliche Pflicht zum Führen eines Geschäftskontos besteht. Dennoch habe ich mir eine klare Empfehlung meines IHK-Ansprechpartners zu Herzen genommen und ein paar Wochen später ein Geschäftskonto eröffnet.
Vorteile eines Geschäftskontos
Einer der wichtigsten Vorteile eines Geschäftskontos ist eine saubere Trennung von privaten und geschäftlichen Buchungen, was sich vor allem bei Steuererklärungen als hilfreich erweisen dürfte. Fordert das Finanzamt bestimmte Nachweise in Form von Kontoauszügen, kann man einfach die entsprechenden Kontoauszüge des Geschäftskontos komplett beilegen. Nutzt man hingegen dafür das normale private Girokonto, ist dafür oft die Unkenntlichmachung von privaten Buchungspositionen notwendig.
Geschäftskontoauswahl
Wie bin ich die Suche nach einem Geschäftskonto angegangen? Man kann dafür im Prinzip dieselben Vergleichsportale wie für ein gewöhnliches Girokonto nutzen. Allerdings ist die Auswahl an Banken, die Geschäftskonten bieten, viel viel geringer. Ich habe mich auf der Webseite https://unternehmerkanal.de/vergleich/geschaeftskonto-vergleich/ umgesehen, die nebenbei gesagt auch zahlreiche Tipps rund ums Gründen bietet.
Neben etablierten Banken sind auch einige StartUp-Banken dabei, darunter paar, von denen ich noch nie was gehört habe. Da ich relativ klare und aus meiner Sicht bescheidene Auswahlkriterien hatte, fiel mir die Entscheidung leicht.
- geringe / keine Führungsgebühren
- Unterkonten
- keine allzu unbekannte Bank
Ein dichtes Filialnetz, schicke Kreditkarten, ein persönlicher Ansprechpartner oder Möglichkeit, Geld abzuheben, waren mir hingegen gar nicht wichtig.
The winner is…. N26
Am Ende blieb als einzige Bank die Berliner N26-Bank (kein Affiliate-Link) übrig, für die ich mich auch entscheiden habe. Wie es sich für ein Startup gehört, konnte ich das Konto binnen weniger Minuten über die App beantragen und das Identverfahren online durchlaufen. Nach einer Woche erhielt ich meine Karte per Post zugeschickt, allerdings nicht aus Berlin, sondern aus Madrid 🙂
Da ich das Konto lediglich als Drehscheibe für Ein- und Ausgänge nutze, habe ich alle anderen Kontenfunktionen (Bargeldabhebung, Zahlungen im Ausland, kontaktloses Bezahlen) deaktiviert.
Kosten
Wie eingangs geschrieben, war es mir wichtig, keine Unsummen für das Geschäftskonto zahlen zu müssen. Die gute Nachricht ist, dass das Konto in Standardausführung (es gibt auch eine kostenpflichtige Variante mit mehr Features) kostenfrei ist. Darüber hinaus zahlt N26 sogar ein Cashback für Einkäufe mit der Karte.
Unterkonten
Kommen wir zum Punkt mit den Unterkonten, der mir ebenfalls wichtig war. Hier hole ich mal ein wenig aus. Erzielt man in Deutschland Umsätze aus selbstständiger Arbeit, erfolgt die Besteuerung etwas anders, als wenn man normalen Angestelltenjob hat. Wenn ich beispielsweise einen Auftrag mit dem Volumen von 1.000€ fertiggestellt habe, dann kommt dieser Betrag auf meinem Konto auch komplett an. Rein optisch schaut es gut aus – man sollte sich aber natürlich keinen Illusionen hingeben, dass das Finanzamt davon nichts haben möchte 🙂
Wenn das Geschäftsjahr nach der Gründung rum ist und ich meine erste Steuererklärung abgegeben habe, dann ermittelt das Finanzamt meine ausstehende Einkommenssteuer. Darüber hinaus leitet sich anhand dieser Umsätze auch die künftige quartalsweise Einkommenssteuervorauszahlung ab, die dann ebenfalls fällig wird. So wird dann bei mir voraussichtlich eine Steuer für rund 16 Monate Geschäftstätigkeit auf einmal fällig.
Um hier nicht in einen Liquiditätsengpass zu geraten, wird auch von der IHK dringend empfohlen, eine Rücklage für solche Zwecke zu bilden. Genau dafür nutze ich ich separaten Konten (genannt Spaces) bei N26. Von jeder Kundenzahlung, ziehe ich pauschal 30% ab (runde den Betrag für alle Fälle noch großzügig auf) und überweise es auch das Rücklagenkonto. So komme ich gar nicht in die Versuchung, dieses Geld auszugeben und löse diese Rückstellung erst dann auf, wenn der Steuerbescheid vom Finanzamt reintrudelt.
Update:
Mittlerweile habe ich meine Steuererklärung abgegeben und meine Rücklagen für die Steuerzahlung aufgelöst. Wie erwartet, hat das Finanzamt eine Vorauszahlung festgesetzt, sodass ich meine Rücklage nicht mehr auf mein Unterkonto parke, sondern direkt mit freundlichen Grüßen ans Finanzamt als Dauerauftrag überweise.
Fazit
Unabhängig davon, ob man ein Geschäftskonto als sinnvoll erachtet oder lieber darauf verzichtet, würde ich jedem Gründer das Thema Steuerrücklagen (vor allem ganz am Anfang der Selbstständigkeit) wirklich ans Herz legen. Denn die Steuer muss man so oder so zahlen – es ist besser, wenn man darauf vorbereitet ist. Und auch wenn man sich nicht sicher sein kann, dass der Gesetzgeber dieses Steuergeld immer sinnvoll investiert, eins kann man sicher sagen – eine saftige Steuernachzahlung bedeutet nicht weniger, als dass man in der Selbstständigkeit erfolgreich war.